Individuelles Gedenken an die erste Sitzung des Erbgesundheitsgerichtes in Potsdam
25. Februar 2021
Am 10. März 1934 fand die erste Sitzung und Verurteilung in dem von den Nationalsozialisten errichteten Erbgesundheitsgericht in der Lindenstraße 54/55 statt. Von 1934 bis 1945 wurden hier am Potsdamer Erbgesundheitsgericht über 3300 Menschen als „erbkrank“ erklärt und deren Zwangssterilisationen angeordnet.
Viele fielen von ihnen erlitten schwere körperliche Schäden oder verstarben an den Folgen.
Für das Nazi-Regime war der Umbau der Gesellschaft nach erbbiologisch-rassistischen Ordnungsideen ein Schwerpunkt seiner menschenverachtenden Politik.
Erst 1998 wurden die Zwangssterilisationsbeschlüsse der Erbgesundheitsgerichte durch Gesetz aufgehoben und erst 2007 erklärte der Bundestag das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zu einem NS-Unrechtsgesetz erklärt. Bis heute erfolgt eine Entschädigung nur in Härtefällen im Rahmen des Allgemeinen Kreigsfolgengesetzes.
Individuelles Gedenken am Mittwoch, den 10.03.2021 an der Gedenkstätte Lindenstraße 54/55
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VVN-BdA Potsdam